Warum alte Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren
Aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die seit dem 19. Januar 2013 in Kraft ist, verlieren viele Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Ziel ist es, alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Wann Sie auf das neue Dokument wechseln können oder müssen und was dabei zu beachten ist, fassen wir hier zusammen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Das hängt vom vorhandenen Dokument ab. Bei rosafarbenen oder grauen Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr maßgeblich, bei Scheckkartenführerscheinen (ab 1.1.1999) das Ausstellungsjahr.
Welches Geburts- bzw. Ausstellungsjahr muss wann tauschen?
Für Papierführerscheine bis 31.12.1998 zählt das Geburtsjahr: Vor 1953 Geborene haben bis 19. Januar 2033 Zeit, alle übrigen mussten bereits bis 19. Januar 2025 tauschen. Bei Scheckkarten ab 1999 gilt das Ausstellungsjahr in Stufen – etwa 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026, 2002 bis 2004 bis 2027 und so weiter bis hin zu Ausstellungen von 2012 bis 18.1.2013, die bis 19. Januar 2033 zu tauschen sind.
Wann muss ein Scheckkartenführerschein erneuert werden?
Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Das genaue Ablaufdatum steht auf der Vorderseite unter Punkt 4b.
Welche Führerscheine müssen nicht umgetauscht werden?
Dokumente, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits dem EU-Format und müssen vorerst nicht umgetauscht werden. Sie haben aber ein Ablaufdatum: Ihre Gültigkeit beträgt 15 Jahre.
Wo tausche ich meinen Führerschein um?
Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes. Alternativ können Sie den Tausch über die Stadtverwaltung bzw. das Bürgerbüro veranlassen, das dann die Führerscheinstelle kontaktiert.
Was braucht man zum Führerscheintausch?
Benötigt werden der alte Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild. Gegebenenfalls ist eine Karteikartenabschrift der früher zuständigen Behörde nötig, falls der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde und sich seither die Zuständigkeit durch einen Umzug geändert hat.
Was kostet der Führerscheintausch und wie lange dauert er?
Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro. Nach der Beantragung dauert es rund vier bis sechs Wochen, bis der neue Führerschein vorliegt. In vielen Orten kann der Tausch auch online beantragt werden – das bietet jedoch nicht jede Stadt an.
Darf ich den alten Führerschein behalten?
Ja, auf Wunsch dürfen Sie ihn behalten. Beim Wechsel auf die neue Fahrerlaubnis wird er jedoch entwertet.
Was passiert, wenn ich den Umtausch verpasse?
Wird ein abgelaufenes Dokument bei einer Verkehrskontrolle bemerkt, droht ein Verwarngeld von etwa 10 Euro samt Aufforderung zum Umtausch. Sie machen sich damit aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.