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Geeichte Ladesäule

Wenn eine Kilowattstunde wirklich eine Kilowattstunde ist

Seit dem Inkrafttreten des Eichrechts auf Grundlage einer EU-Richtlinie gelten für öffentliche Ladesäulen verbindliche Messvorgaben – zunächst für AC-Ladesäulen, später auch für DC-Schnelllader. Das deutsche Eichrecht legt fest, welche Anforderungen ein Messgerät erfüllen muss. Für Ladesäulen heißt das: Eine abgerechnete Kilowattstunde muss überall tatsächlich einer Kilowattstunde entsprechen. Gewährleistet wird das durch geeichte Zähler.

Häufige Fragen

Welche Daten speichert eine geeichte Ladesäule?

Neben den ausgegebenen Kilowattstunden hält die Ladesäule fest, wie viel Strom zu welchen Konditionen in welcher Zeit geladen wurde. Dazu zählen die Messwerte der Stromausgabe, die ID der Ladesäule sowie die Kennung von Transaktion und ladender Person. Diese Angaben lassen sich über Apps oder direkt an der Säule einsehen, um Ladevorgänge und Abbuchungen zu prüfen. Zertifiziert werden Ladesäulen durch staatliche Stellen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt sowie durch unabhängige Verbände.

Braucht jeder eine geeichte Ladesäule?

Nein. Erforderlich ist sie nur, wenn mit dem Laden eine kommerzielle Absicht verfolgt wird, der Strom also abgerechnet wird. Private Wallboxen oder kostenlose, firmeninterne Ladepunkte sind nicht betroffen. Gibt ein Arbeitgeber Strom jedoch entgeltlich an Mitarbeitende ab, ist eine geeichte Säule Pflicht. Auch wenn an einer heimischen Wallbox ein Firmen- und ein Privatfahrzeug geladen und die Kosten verteilt werden sollen, muss sie geeicht sein, um Manipulationen auszuschließen.

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