Der junge, günstige Gebrauchte
Als Jahreswagen gelten Fahrzeuge mit einer maximalen Zulassungsdauer von zwölf Monaten und mindestens einem Vorbesitzer. Auch zwischen Herstellung und Erstzulassung dürfen nicht mehr als zwölf Monate liegen. Häufig werden solche Fahrzeuge zunächst von Betriebsangehörigen gefahren und nach Ablauf des Jahres als Jahreswagen verkauft.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einem Jahreswagen beachten?
Grundsätzlich gelten dieselben Punkte wie beim Gebrauchtwagenkauf: Achten Sie auf den Kilometerstand (sind ungewöhnlich viele Kilometer gefahren?), werfen Sie einen Blick ins Scheckheft, prüfen Sie die Lackierung auf Schäden und begutachten Sie den Innenraum.
Was kostet ein Jahreswagen?
In der Regel kostet ein Jahreswagen rund 10 bis 40 Prozent weniger als das vergleichbare Neuwagenmodell. Den Nachlass legt der Händler selbst fest, weshalb es bei identischen Fahrzeugen Preisunterschiede geben kann.
Wie viele Kilometer hat ein Jahreswagen?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Üblich sind Kilometerstände zwischen etwa 5.000 und 20.000 Kilometern.
Wie alt darf ein Jahreswagen sein und welche Garantie gilt?
Ein Jahreswagen darf höchstens 24 Monate alt sein: Bis zu zwölf Monate von der Auslieferung bis zur Erstzulassung und weitere zwölf Monate Zulassung. Wie bei anderen Gebrauchtwagen gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, in denen der Händler für nicht selbst verursachte Schäden haftet.
Was sind Vor- und Nachteile eines Jahreswagens?
Vorteile sind der niedrigere Preis, moderne Ausstattung und meist geringer Verschleiß, da das Fahrzeug höchstens ein Jahr bewegt wurde. Nachteile: keine individuelle Konfiguration, ein etwas geringerer Wiederverkaufswert und kürzere Restgarantiezeiten als beim Neuwagen.
Worin unterscheidet sich ein Jahreswagen vom Gebrauchtwagen?
Ein Jahreswagen ist im Grunde ein Gebrauchtwagen – allerdings ein besonders junger und gut erhaltener, gewissermaßen ein hochwertiger Gebrauchter mit klar begrenzter Zulassungs- und Standzeit.