Belohnung für emissionsfreies Fahren
Grundlage der Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie) ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) – ein staatliches Klimaschutzinstrument, das den CO2-Ausstoß senken soll. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, jährlich eine bestimmte Menge ihrer Klimaemissionen zu kompensieren; erfüllen sie die Quote nicht, müssen sie Emissionszertifikate nachkaufen. Halter von Elektrofahrzeugen können ihre eingesparten CO2-Emissionen zertifizieren lassen und als solche Zertifikate verkaufen – der Erlös daraus ist die THG-Prämie.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?
Alle Halter zulassungspflichtiger, in Deutschland zugelassener reiner Elektrofahrzeuge – Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Dazu zählen E-Autos, E-Busse, E-Roller und E-Motorräder (Letztere erst ab 11 kW Leistung). Einfache E-Scooter, E-Bikes sowie Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Wie beantragt man die THG-Prämie?
Man wählt einen der zahlreichen Anbieter (ein Vergleich lohnt sich, da die Prämienhöhe variiert), meldet sich dort meist mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an und überlässt dem Anbieter Zertifizierung und Verkauf. Nach Abzug einer Provision wird die Prämie ausgezahlt. Der Antrag ist jährlich zu stellen, jeweils mit einer Frist im Herbst, und kann pro Fahrzeug einmal im Jahr genutzt werden.
Welche Prämienmodelle gibt es?
Drei: Beim Fixpreis-Modell ist die Prämie garantiert, liegt aber meist niedriger. Beim Flexpreis-Modell wird der tatsächliche Markterlös abzüglich Provision ausgezahlt – potenziell am höchsten, aber schwankend und mit längerer Auszahlungsdauer. Beim Direktpreis-Modell erfolgt die Auszahlung sehr schnell, dafür ist die Summe am geringsten. Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei.
Gilt die THG-Prämie auch für Leasing- oder Firmenfahrzeuge?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob das E-Auto gekauft, finanziert oder geleast ist – maßgeblich ist, dass man als Halter eingetragen ist. Auch für Dienstwagen und ganze Firmenfuhrparks ist die Prämie möglich; bei Dienstwagen sollte die Berechtigung mit dem Arbeitgeber bzw. Fuhrparkmanagement geklärt werden.