Die neue staatliche E-Auto-Förderung erleichtert den Einstieg in die Elektromobilität spürbar.
Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Elektrofahrzeugs von attraktiven Zuschüssen profitieren – abhängig von Einkommen und familiärer Situation.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick zur aktuellen E-Auto-Förderung und finden im Anschluss ausgewählte Fahrzeugangebote, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Modelle für Sie infrage kommen und wie Sie die Förderung optimal nutzen können.
Die neue E-Auto-Förderung ist ein staatliches Förderprogramm der Bundesregierung, das Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Elektrofahrzeugs finanziell unterstützt. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern.
Gefördert werden neue batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an CO₂-Emissionen und elektrische Reichweite erfüllen. Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug gekauft oder geleast haben.
Einkommensgrenzen: bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, plus 5.000 € pro Kind (bis max. 2 Kinder) → bis 90.000 € möglich. Für Paare und eheähnliche Gemeinschaften gilt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
Das Haushaltsjahreseinkommen steht nur auf dem Steuerbescheid vom jeweiligen Finanzamt.
Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen eines Jahres abzüglich Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und Freibeträge.
Die reine Addition der Bruttogehälter z.B. bei Ehemann und Ehefrau führt definitiv zu Fehleinschätzungen, da dass Haushaltsjahreseinkommen deutlich geringer ausfällt wie die Addition der in dem Beispiel genannten Bruttogehälter.
Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
Förderung für Familien: pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt).
Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr.
Geltender Zeitraum: Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden, sind förderfähig.
Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.
Rückwirkende Förderung möglich, sofern die Zulassung nach dem 01.01.2026 erfolgt.
Mindesthaltedauer: Fahrzeuge müssen 36 Monate im Besitz oder geleast verbleiben.
Maßgeblich für den Antrag: Datum der Erstzulassung (nicht Kaufvertrag).
Leasing: Leasingnehmer können die Förderung ebenfalls beantragen, sofern das Fahrzeug auf sie zugelassen ist und die Mindesthaltedauer eingehalten wird.
Finanzierung: Das Programm umfasst rund 3 Mrd. € und soll bis 2029 Mittel für ca. 800.000 Fahrzeuge bereitstellen
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN):
















