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E-Auto-Förderung

Was ist die E-Auto-Förderung 2026?

Mit dem seit dem 1. Januar 2026 geltenden Förderprogramm des Bundesumweltministeriums (BMUKN) unterstützt der Staat den Umstieg auf Elektromobilität. Beantragt wird sie seit dem 19. Mai 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – auch rückwirkend, aber innerhalb eines Jahres nach Erstzulassung. Gefördert werden Kauf und Privatleasing.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

Private Haushalte für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) sowie Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender, die höchstens 60 g CO2/km ausstoßen und mindestens 80 km elektrisch fahren. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate; der Listenpreis spielt keine Rolle.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie setzt sich aus Basisförderung (bis 3.000 Euro), Kinderbonus (bis 1.000 Euro) und Einkommensbonus (bis 2.000 Euro) zusammen – maximal 6.000 Euro. Je niedriger das Einkommen, desto höher die Summe; Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten geringere Beträge.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: bis 80.000 Euro auch ohne Kinder, bis 85.000 Euro mit einem Kind, bis 90.000 Euro mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren.

Wie lange gibt es die Förderung?

Das Programm soll bis 2029 laufen; insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro für etwa 800.000 Fahrzeuge bereit.

Wird Leasing gefördert?

Ja, aber nur Privatleasing (kein gewerbliches), zu denselben Voraussetzungen wie beim Kauf. Gewerbe wird stattdessen über den sogenannten Investitionsbooster gefördert. Zusätzlich kann die THG-Prämie beantragt werden.

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