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E-Kennzeichen

Was ist das E-Kennzeichen?

Das 2015 auf Basis des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführte E-Kennzeichen ist ein normales Nummernschild mit dem Zusatz „E“ am Ende. Es soll die Elektromobilität fördern, indem es Haltern bestimmte Vorteile ermöglicht.

Häufige Fragen

Wer bekommt ein E-Kennzeichen?

Reine Elektroautos und Brennstoffzellen-(Wasserstoff-)Fahrzeuge. Plug-in-Hybride nur, wenn sie mindestens 40 km rein elektrisch schaffen oder höchstens 50 g CO2/km ausstoßen (Erstzulassung ab 1.1.2018; davor mindestens 30 km elektrisch). Mildhybride, E-Roller und Lkw erhalten es nicht.

Ist das E-Kennzeichen Pflicht?

Nein. Es wird nur auf Antrag ausgestellt; wer keinen stellt, bekommt ein normales Kennzeichen.

Welche Vorteile bringt es?

Das ist je nach Kommune unterschiedlich: oft kostenloses oder vergünstigtes Parken, Nutzung von Busspuren, Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Steuervorteile. Für Umweltzonen ist trotzdem eine Umweltplakette nötig.

Was kostet das E-Kennzeichen?

Es ist nicht teurer als ein normales Schild: meist 20 bis 30 Euro für die Schilder plus rund 30 Euro Verwaltungsgebühr. Beantragt wird es bei der Zulassungsstelle, auch online per i-Kfz.

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