Was ist das E-Kennzeichen?
Das 2015 auf Basis des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführte E-Kennzeichen ist ein normales Nummernschild mit dem Zusatz „E“ am Ende. Es soll die Elektromobilität fördern, indem es Haltern bestimmte Vorteile ermöglicht.
Häufige Fragen
Wer bekommt ein E-Kennzeichen?
Reine Elektroautos und Brennstoffzellen-(Wasserstoff-)Fahrzeuge. Plug-in-Hybride nur, wenn sie mindestens 40 km rein elektrisch schaffen oder höchstens 50 g CO2/km ausstoßen (Erstzulassung ab 1.1.2018; davor mindestens 30 km elektrisch). Mildhybride, E-Roller und Lkw erhalten es nicht.
Ist das E-Kennzeichen Pflicht?
Nein. Es wird nur auf Antrag ausgestellt; wer keinen stellt, bekommt ein normales Kennzeichen.
Welche Vorteile bringt es?
Das ist je nach Kommune unterschiedlich: oft kostenloses oder vergünstigtes Parken, Nutzung von Busspuren, Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Steuervorteile. Für Umweltzonen ist trotzdem eine Umweltplakette nötig.
Was kostet das E-Kennzeichen?
Es ist nicht teurer als ein normales Schild: meist 20 bis 30 Euro für die Schilder plus rund 30 Euro Verwaltungsgebühr. Beantragt wird es bei der Zulassungsstelle, auch online per i-Kfz.