75 Prozent im ersten Jahr abschreiben
Dank des sogenannten Investitionsboosters lassen sich 75 Prozent der Anschaffungskosten eines dienstlich genutzten Elektroautos bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Bundesregierung hat dieses steuerliche Investitionsprogramm Mitte 2025 auf den Weg gebracht, um Unternehmen zu Investitionen zu ermutigen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Ein zentraler Baustein ist die degressive Abschreibung (AfA) für neu angeschaffte, dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge.
Voraussetzungen und Abschreibungsverlauf
Begünstigt sind ausschließlich gewerblich bzw. dienstlich genutzte, rein elektrische Neufahrzeuge – Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen –, die in einem festgelegten Zeitfenster (zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028) angeschafft werden. Die Regelung gilt für Pkw ebenso wie für Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse und bezieht sich auf den Netto-Kaufpreis. Abgeschrieben werden im Anschaffungsjahr 75 Prozent, danach gestaffelt 10, 5, 5, 3 und zuletzt 2 Prozent – über sechs Jahre also 100 Prozent.
Häufige Fragen
Was umfasst das Investitionsprogramm noch?
Neben der E-Auto-Abschreibung gehören dazu eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-Prozent-Dienstwagenbesteuerung von 70.000 auf 100.000 Euro, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer, ein niedrigerer Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Wer profitiert vom Investitionsbooster?
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmer und Selbstständige profitieren – grundsätzlich aber Gewerbetreibende und Unternehmen jeder Größe. Privatpersonen können den Investitionsbooster nicht nutzen; für sie ist die allgemeine E-Auto-Förderung relevant.
Gilt der Investitionsbooster auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Nein. Die Regelung greift nur bei neu angeschafften, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, nicht bei gebrauchten.