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Inzahlungnahme

Altes Auto abgeben, neues bekommen

Bei einer Inzahlungnahme geben Sie Ihr altes Fahrzeug beim Händler ab, und dessen Wert wird mit dem Kaufpreis des neuen verrechnet. Was dahintersteckt und worauf Sie achten sollten, fassen wir hier zusammen.

Häufige Fragen

Ist eine Inzahlungnahme sinnvoll?

Wer möglichst wenig Aufwand mit dem Verkauf seines alten Autos haben möchte, fährt mit einer Inzahlungnahme gut – umso mehr, je besser Zustand, Laufleistung, Alter und Ausstattung sind. Eine professionelle Aufbereitung vor der Vorführung kann den Preis positiv beeinflussen. Wer den Verkaufspreis selbst bestimmen und den Mehraufwand in Kauf nehmen will, ist mit einem Privatverkauf oft besser bedient.

Wie läuft eine Inzahlungnahme ab?

Üblicherweise in Verbindung mit einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf: Sie geben Ihr altes Fahrzeug ab, der Händler prüft und bewertet es und erstellt ein Angebot. Sind beide Seiten einverstanden, wird der Restwert direkt mit dem Kaufpreis des neuen Fahrzeugs verrechnet, sodass nur die Differenz zu zahlen ist. Um die Abmeldung kümmert sich in der Regel der Händler.

Was ist der Unterschied zwischen Inzahlungnahme und Ankauf?

Bei der Inzahlungnahme wird der Wert des alten Fahrzeugs mit dem Kaufpreis eines neuen verrechnet, es fließt kein Bargeld. Ein Ankauf ist ein klassischer Verkauf, bei dem Sie den Wert ausgezahlt bekommen.

Welche Nachteile hat eine Inzahlungnahme?

Der Erlös ist meist niedriger als beim Privatverkauf, häufig um 10 bis 20 Prozent. Zudem ist der Verhandlungsspielraum beim Neuwagenpreis oft geringer, weil viele Händler Inzahlungnahme und Kauf als Gesamtpaket betrachten.

Kann auch ein beschädigtes oder finanziertes Auto in Zahlung gegeben werden?

Ja. Fahrzeuge mit Schäden oder Defekten können in Zahlung genommen werden, wobei Reparaturkosten den Restwert mindern – wichtig ist, alle Mängel offenzulegen. Auch Autos mit laufender Finanzierung sind möglich; die Restschuld wird dann vom Händler bei der Bank abgelöst.

Welche Faktoren senken den Wert bei der Inzahlungnahme?

Wertmindernd wirken unter anderem ein hoher Kilometerstand, hohes Alter, Unfall- oder sonstige Schäden, überfällige Reparaturen, abgelaufener TÜV, Kratzer und Dellen, verschlissene Sitze, unangenehme Gerüche, unbeliebte Ausstattung sowie saisonale Effekte wie ein Cabrio im Winter.

Welche Unterlagen brauche ich für die Inzahlungnahme?

Mitbringen sollten Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), den aktuellen HU-Bericht, das Service- bzw. Scheckheft, alle Fahrzeugschlüssel sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kann der Händler die Inzahlungnahme ablehnen?

Ja, ein Händler ist dazu nicht verpflichtet. Gründe können eine schwere Verkäuflichkeit (etwa sehr hoher Kilometerstand), starke Schäden oder eine laufende Finanzierung sein, deren Restschuld der Fahrzeugwert nicht deckt.

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