Stufe 2 auf dem Weg zum autonomen Fahren
Teilautonomes Fahren entspricht Stufe 2 von 5 nach der SAE-Klassifikation. Darunter liegen das assistierte Fahren (Stufe 1) und der reine Selbstfahrer (Stufe 0), während Stufe 5 das vollständig autonome Fahren bildet. Beim teilautonomen Fahren kann das Fahrzeug zeitweise selbstständig fahren, sodass der Fahrer kurz die Hände vom Lenkrad nehmen kann – die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm. Er muss daher ständig aufmerksam und eingriffsbereit sein.
Was das Fahrzeug übernimmt
Typische Aufgaben sind die gleichzeitige Längs- und Querführung, selbstständiges Anfahren, Beschleunigen und Bremsen bei Stau und stockendem Verkehr, die Verkehrszeichenerkennung mit automatischer Geschwindigkeitsanpassung sowie teilautomatische Parkmanöver. Dafür arbeiten Systeme wie ein adaptiver Tempomat (ACC), ein Spurhalteassistent, ein Stauassistent und ein Notbremsassistent zusammen. In Deutschland ist teilautonomes Fahren zulässig, und viele Hersteller bieten entsprechende Systeme als optionale Ausstattung an.